München - Mehrere oberfränkische Kommunen können sich Hoffnung auf eine Ernennung zum Kur- oder Erholungsort machen. Im Zuge der Novelle des Kommunalabgabengesetzes machte der Landtag auf Antrag der CSU dafür den Weg frei. Demnach können in Bayern künftig auch "Orte mit Heilquellenkurbetrieb" und "Orte mit Heilstollenkurbetrieb" ausgewiesen werden. Mögliche Nutznießer könnten gemäß der Beschlussvorlage die Gemeinden Pottenstein und Weißenstadt sein, dazu auch Bayreuth mit der Lohengrin-Therme.