Verwaltungsgericht Urteil über AfD-Beobachtung am 1. Juli

Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. Foto: Daniel Karmann/dpa

Darf der bayerische Verfassungsschutz die AfD beobachten? Das Münchner Verwaltungsgericht will bald seine Entscheidung bekanntgeben.

 
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München (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht München wird zur Klage der AfD gegen deren Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz am 1. Juli eine Entscheidung bekanntgeben. Das sagte der Vorsitzende der 30. Kammer beim Verwaltungsgericht, Michael Kumetz, am Donnerstag. Zuvor hatte das Gericht an drei Verhandlungstagen die Belange rund um die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall erörtert.

Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte bereits zu Beginn der Verhandlung am vergangenen Dienstag erklärt, er rechne sich keine Chancen auf Erfolg aus und kündigte an, weitere Instanzen bemühen zu wollen. Im Eilverfahren war die AfD bereits in zwei Instanzen gescheitert.

Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht umfangreiches Material vorgelegt, aus dem hervorgehen soll, dass in der AfD als Gesamtpartei verfassungswidrige Tendenzen vorliegen. Tausende Seiten an Chatprotokollen von Social-Media-Plattformen, Auszüge aus Reden und Medienbeiträgen waren darunter. Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung hatte der Verfassungsschutz nochmals einen USB-Stick mit 40 Gigabyte Datenmaterial vorgelegt. Das Material stammt bisher ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen. Nachrichtendienstliche Quellen, wie etwa V-Leute, setzen die Verfassungsschützer bis zu einer erfolgten gerichtlichen Klärung der Angelegenheit nach eigener Darstellung nicht ein.

In den vorgelegten Dokumenten wurden teils verfassungsfeindliche und rassistische Aussagen von Parteimitgliedern oder Sympathisanten getroffen. Teils wurden sie von Parteimitgliedern weiterverbreitet. Die AfD-Seite versuchte die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen. Die Partei sei als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt.

AfD-Anwalt Christian Conrad beantragte zum Schluss der Hauptverhandlung, dem Verfassungsschutz und dem bayerischen Innenministerium zu untersagen, die AfD weiter zu beobachten. Bei Zuwiderhandlungen soll ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 000 Euro verhängt werden. Neben der Beobachtung soll auch die Veröffentlichung von Beobachtungsergebnissen untersagt sowie festgestellt werden, dass die Beobachtung rechtswidrig ist. Die Regierungsseite beantragte die Abweisung der Klage. Das Verfahren wurde massiv beschleunigt, nachdem die AfD-Seite die allermeisten ihrer zunächst mehr als 450 angekündigten Beweis- und Verfahrensanträge zurückgezogen hatte. Das Gericht hatte ursprünglich neun Verhandlungstage angesetzt, am 1. Juli wird das Verfahren nach vier Tagen zu Ende gehen.

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