Vater ist bei Justiz kein Unbekannter
Im Fall der getöteten 15-Jährigen in Rheinland-Pfalz ermitteln Beamte noch zu vielen Aspekten. Etwa dazu, ob der Fundort der Leiche auch der Tatort sei, teilte die Polizei mit. Konkrete Anhaltspunkte, dass sich der Tatort nicht im Bereich des Fundortes befindet, lägen aber nicht vor. Vater und Mutter hätten sich gegenüber der Polizei zu dem Tatvorwurf eingelassen. Wie, könne wegen der laufenden Ermittlungen nichts mitgeteilt werden, hieß es.
Die Jugendliche war am Montag kurz nach 18.00 Uhr tot gefunden worden, nachdem ihre Mutter sich am Vormittag bei der Polizeiinspektion Pirmasens gemeldet "und den Verdacht der Tötung ihrer Tochter mitgeteilt hatte", wie die Polizei formulierte. Die Tat solle demnach am Samstagabend am Rheinufer stattgefunden haben. Die Kriminalpolizei Mainz fand daraufhin während einer Suche die Leiche im Stadtteil Rheindürkheim.
Die Eltern sind nach Angaben der Polizei in Pirmasens unter unterschiedlichen Adressen gemeldet. Die Tochter sei bei der Mutter wohnhaft gewesen. Der 39-Jährige sei im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, die 34-Jährige im Besitz einer Niederlassungserlaubnis.
Der Vater ist bei der Justiz kein Unbekannter. Bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken sind laut Anklagebehörde drei Verfahren gegen ihn anhängig: wegen Körperverletzung sowie Vergehen nach dem Gewaltschutzgesetz - etwa häusliche Gewalt.