Nicaragua hatte argumentiert, dass Deutschland im vergangenen Jahr Rüstungslieferungen für 326,5 Millionen Euro an Israel genehmigt hatte, zehnmal so viel wie im Vorjahr. Doch Deutschland hatte nach Ansicht der Richter plausibel dargelegt, dass 98 Prozent davon nur allgemeine Rüstungsgüter wie Helme oder Schutzwesten waren und keine Kriegswaffen. Auch den Vorwurf, dass Deutschland die Beihilfen für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA im Gazastreifen auf Eis gelegt hatte und damit gegen humanitäres Recht verstoßen habe, ließ das Gericht nicht gelten.
Das mittelamerikanische Land, das selbst wegen Menschenrechtsverletzungen im internationalen Visier ist, beruft sich auf die Völkermord-Konvention von 1948. Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, alles zu tun, Völkermord zu verhindern. Das heißt auch Drittstaaten können andere deswegen zur Verantwortung ziehen.
Maradiaga: Rückschlag für Präsident Ortega
Bei den Massakern am 7. Oktober waren etwa 1200 Menschen getötet und mehr als 250 als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt worden. Durch die darauffolgenden Angriffe Israels wurden nach Angaben der von Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörden etwa 34.500 Menschen getötet.