Dieser Interpretation das Datenschutzrechtes können sich die Verbraucherschützer nicht anschließen. "Meta macht es sich hier zu einfach", erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand
der Verbraucherzentrale NRW. Die Verwendung privater Daten für das Training einer Künstlichen Intelligenz dürfe nicht ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geschehen.
"Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein." Nutzerinnen und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten.
Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen.