Kulmbach - Um die Verbindung von Kirche und Staat zu verdeutlichen und die christlichen Werte Bayerns sichtbarer zu machen, verabschiedete Ministerpräsident Markus Söder im vergangenen Jahr den sogenannten Kreuzerlass. Seit dem 1. Juni 2018 ist jede Behörde des Freistaats dazu verpflichtet, ein Kruzifix im Eingangsbereich ihrer Diensträume aufzuhängen. Selbst bei Kirchenvertretern war die strenge Richtlinie umstritten. Kommunale Behörden, die nicht der Staatsregierung unterliegen, sind nicht dazu verpflichtet - ihnen wurde aber empfohlen, ebenfalls ein Kreuz anzubringen. Wo genau und in welcher Optik, entscheidet die Behördenleitung. Die Regierung sieht keinen Anlass, offiziell zu kontrollieren, ob die Verordnung eingehalten wird. Bei der inoffiziellen Kontrolle in den Kulmbacher Behörden wird klar: Fast alle bringen Kreuze an.