Ein schrecklicher Verkehrsunfall, der sich am 5. Dezember 2014 auf der Autobahn A 9 unweit der Anschlussstelle Hof-West ereignet hatte, wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Dies entschied sich in dieser Woche vor der fünften Strafkammer des Landgerichts Hof.
Hof Verursacher ja, Schuldiger nein
Joachim Dankbar 10.10.2018 - 20:18 Uhr