RKI gibt Richtlinien vor Wenn ein Test in der Schule positiv ist

Wer muss daheim bleiben, wenn ein Spuck-Pooltest in einer Schule im Fichtelgebirge positiv ist? Dafür gibt es Richtlinien vom RKI, auf deren Grundlage das Gesundheitsamt jeden Fall eigens beurteilt. Foto: /Florian Miedl

Im Präsenzunterricht gibt es regelmäßig Kontrollen. Bei jedem Verdacht auf Corona entscheidet das Wunsiedler Gesundheitsamt individuell, wer in Quarantäne gehen muss.

 
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Wunsiedel - Können die anderen Kinder weiter in die Schule gehen, wenn der Gurgeltest in einer Klasse positiv ausfällt? Mit dieser Frage hat sich eine Mutter aus dem Fichtelgebirge an die Frankenpost gewandt.

Wir berichtet, durften die Schülerinnen und Schüler aller Abschlussklassen, der Q 11 der Gymnasien und der vierten Klassen im Landkreis Wunsiedel am 12. April in den Präsenzunterricht zurückkehren – mit der Auflage, regelmäßig zu testen. Alle Grundschulen, eine Mittelschule und eines der drei Gymnasien im Landkreis haben sich für das „Gurgel-Pool-PCR-Modell“ entschieden, das der Landkreis als Pilotprojekt aufgelegt hat. An allen übrigen weiterführenden Schulen sind sogenannte Nasen-Schnelltests im Einsatz.

Isolation der positiv getesten Person

Das aktuelle Vorgehen beim Gurgeln sei eine sogenannte „Pool-Testung“, bei der nicht herausgefiltert werde, welche konkrete Einzelprobe den jeweiligen Pool positiv ausfallen lasse, informiert das Gesundheitsamt. „Sofern eine positive Pool-Testung festgestellt wird, wird ohnehin im weiteren Verlauf für die gesamte Schulklasse eine PCR-Testung veranlasst. Sofern sich im Rahmen dieser PCR-Testungen positive Befunde ergeben, greifen wie gewohnt die aktuellen Regelungen für die Isolation der positiv getesteten Person und die Quarantäne der engen Kontaktpersonen.“

Drei wichtige Kriterien

Entfallen sei allerdings die früher geltende Regelung zur sogenannten „Kohortenisolierung“. Stattdessen entscheide das Gesundheitsamt jetzt in jedem Einzelfall über die Anordnung der jeweiligen Quarantänemaßnahmen. Zugrund liege dieser fachlichen Beurteilung die Definition des Robert-Koch-Instituts. Demnach müsse eines von drei Kriterien erfüllt sein, um als enge Kontaktperson mit erhöhtem Infektionsrisiko zu gelten:

nHatte jemand länger als zehn Minuten ohne adäquaten Schutz, also ohne Mund-Nasen-Maske oder FFP-2-Maske, engen Kontakt mit weniger als 1,5 Meter Entfernung zu einer positiv getesteten Person?

nFührte jemand ein Gespräch mit einer positiv getesteten Person ohne den nötigen Abstand und adäquaten Schutz oder hatte direkt Kontakt mit respiratorischem Sekret?

nVerbrachte jemand mit der positiv getesteten Person – unabhängig vom Abstand und vom Mund-Nasen-Schutz – mehr als zehn Minuten im selben Raum, in dem es wahrscheinlich eine hohe Konzentration infektiöser Aerosole gab?

Enge Auslegung soll schützen

Das Wunsiedler Gesundheitsamt stellt klar, dass diese drei Kriterien nicht nur für den Gurgeltest, sondern auch für die Schnell- und Selbsttests an Schule gelten: Auch hier sei es immer eine Einzelfall-Entscheidung, in welchem Umfang die Mitschüler oder die Lehrer als enge Kontaktpersonen einzuordnen sind: „Im Zweifelsfall werden diese Kriterien eng ausgelegt, um bei einer (möglichen) Infektion für die Schüler und Schülerinnen sowie ihre Familien maximale Sicherheit zu gewährleisten.“

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