Am Pfarrhaus die Wiese hochradeln und dann direkt auf den Weg zum Gipfel: könnte bis zu 50 000 Euro kosten. Die Turmallee rauf und dann den zweiten Gipfel-Ring links rein: ebenfalls verboten. Von Pilgramsreuth über Hohehäuser die Direttissima nach Martinlamitz: schwer zu sagen, denn genau hier verläuft die Grenze des verbotenen Areals. Seit gut einem Jahr gilt am Kornberg ein Regelwerk, von dem keiner weiß: „Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Regelung des Erholungsverkehrs am Großen Kornberg“ heißt das achtseitige Schriftstück, das den Fahrradverkehr immer vom 1. Februar bis 15. Juli eines Jahres einschränken soll. Es beinhaltet auch ein saisonales Betretungsverbot des Waldes durch Fußgänger, Schneeschuh- und Tourengeher abseits festgelegter Routen und eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Grundgedanke: Durch den geplanten Bikepark werden insgesamt mehr Menschen im Kornberg-Areal unterwegs sein – im Gegenzug weitet man den Artenschutz fürs Wild aus. Dazu gibt es zwei spannende Aspekte.