Nach der tödlichen Tragödie in einem Münchner Hotel hat die Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei handle es sich „um ein spezielles Vorermittlungsverfahren“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Montag auf Anfrage mit. Das Verfahren soll klären, „ob im Zusammenhang mit dem Ableben einer bestimmten Person Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten gegeben sind“.